| Carl Schmitt (1888-1985) |
| Für den Staatsrechtler Carl Schmitt ist eine Sicht auf das Politische
grundlegend mit der Differenz eines Freund- Feind- Denkens verbunden. Eine solche Differenz wird in seinem Buch
"Begriff des Politischen" weniger über eine inhaltliche Bestimmung, sondern dezisionistisch als eine
konstituierendes Kriterium ausgewiesen --so wie schon für Platon auf dem Gebiet des Moralischen die letzten
Unterscheidungen Gut und Böse, im Ästhetischen Schön und Hässlich und im Ökonomischen
Nützlich und Schädlich sind. Mit diesem bereits in seiner "Politischen Theologie" vorbereiteten Ansatz
entwickelt Schmitt in der Weimarer Republik eine seinsmässige Ursprünglichkeit, die entfernt an
Rousseau und auch an
Kierkegaard erinnert. Trotz der klaren Gegnerschaft zum
liberalen Rechtsstaat und Parlamentarismus sowie dem Festhalten an einer monarchischen Repräsentation wird die
Vorstellung von Macht jedoch nie verortet oder wie bei
Max Weber an die Perspektive des Bürgers gebunden. So bleibt der
Begriff des Souverän eine blosse Denkfigur, die allein über den Ausnahmezustand definiert wird
"Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet").
Da sich für Schmitt das positive Recht (wie in der Weimarer Republik) nur dem Ideal der funktionierenden Bürokratie unterordnet, verliert es seinen ursprünglichen Charakter. Einzig eine unbegrenzte Befugnis, die über der bestehenden Ordnung steht, kann für ihn eine Rettung im Sinne einer rationalen Geschichte bedeuten. In seinem Bestreben den Staat als Ordnungsprinzip der politischen Einheit zu erhalten, sieht er im italienischen wie deutschen Faschismus die praktische Umsetzung dieses Anspruchs. Die Nationalsozialisten konnten wiederum seine Theorie für ihre Zwecke ideologisch nutzen. Dies auch, da Schmitt den Krieg als "äusserste Realisierung" der Feindschaft und ausgehend von Machiavelli und Hobbes den totalen Staat propagiert. Unter dem Eindruck der NS- Diktatur gibt er jedoch alsbald den Staatsbegriff als solchen für die Beschreibung und Analyse politischer und rechtlicher Verhältnisse wieder auf. In den Mittelpunkt seines Interesses rücken anstatt dessen Studien zum Völkerrecht. In den 60er Jahren wird für ihn der Partisan zum hoffnungsvollen letzten Träger des Politischen, da sich mit ihm in einer paralysierten Welt die Differenz von Freund und Feind aufrechterhalten lässt. Für Schmitt entwickelt sich der Partisan aus seiner historischen Bedeutung als Helfer der regulären Armee und einer ideologischen Abart bei Lenin, Stalin und Mao zu einer Schlüsselfigur der Weltgeschichte. Im Zeitalter der Internationalisierung und des technischen Fortschritts gibt zwar der globale Partisan seinen bodenständigen, national verbindlichen Charakter auf, nicht aber die Intensität seines Engagements, was ihn als wirklichen, politischen Feind auszeichne. Carl Schmitt hat sich selbst als Nationalist verstanden und sich gleichzeitig dem "katholisches Kosmopolitentum" verbunden gefühlt. Er setzte sich für die Stärkung des Präsidialsystems ein und trat 1933 der NSDAP bei. In der Folgezeit arbeitete er am Reichsstatthaltergesetz mit und wurde u.a. Mitglied des Präsidiums der Akademie für deutsches Recht, was ihm bis heute den Vorwurf der rechten Gesinnung oder des korrumpierten Intellektuellen einträgt. Aufgrund von Machtkämpfen verlor er jedoch schon 1936 seine Parteiämter und durch seine Kritik an den nationalsozialistischen Rassentheorien begannen die Nazis an der Aufrichtigkeit seines Antisemitismus zu zweifeln. So wurde der einstige Kronjurist des Dritten Reiches in die innere Emigration gezwungen, aber nach dem Zweiten Weltkrieg von den amerikanischen Besatzungstruppen verurteilt und erst nach mehrjähriger Lagerhaft entlassen. Isoliert vom akademischen und politischen Betrieb entwickelte Schmitt nach dem Krieg seinen "Begriff des Politischen" weiter und beeinflusste damit zahlreiche Autoren, wie z.B. Hannah Arendt und Agamben. |