| Montesquieu -Charles Louis de Secondat (1689-1755) |
| Die Gesetze der Menschen stehen für Montesquieu in einer direkten Korrelationen zu
den natürlichen Bedingungen, also dem menschlichen Milieu. Anstatt wie
Herder oder Hegel von einem kollektiven Bewusstsein bzw. einem
Volks- oder Weltgeist auszugehen, sieht er nur Abhängigkeiten vom Boden, Klima und der Grösse eines
Landes sowie dem Temperament und den Sitten seiner Bevölkerung. Insofern haben nur solche Gesetze eine
Berechtigung, die dem Geist und Entwicklungsstand eines Landes einschliesslich seiner Umgebung angepasst sind,
d.h. sich entsprechend dem Toleranz- Credo der Aufklärung an dem Eigenwert einer bestehenden Kultur
orientieren.
Für Montesquieu gibt es --ausser der abzulehnenden Despotie wie im französischen Absolutismus-- keine guten oder schlechten Regierungsformen. Ausgehend von den schon bei Platon, Aristoteles und Machiavelli unterschiedenen drei Grundformen: Demokratie, Monarchie und Despotie sind für ihn vielmehr nationale Gegebenheiten wie religiösen Überzeugungen, Meinungen und Leidenschaften massgeblich. In diesem Zusammenhang spricht er sich auch für eigene, von der Politik unabhängige Wirtschaftsformen aus. Angehörige der herrschenden Schicht dürften deshalb keinen Handel treiben und ebenso habe die ökonomische Klasse auf politische Interventionen zu verzichten. Die Ökonomie solle in erster Linie der Befriedigung von Bedürfnissen dienen und --wie auch später Smith fordert-- einem geordneten Verhältnis von Warenangebot und Geldmenge verpflichtet bleiben. Da Montesquieu sich bei seinen staatsrechtlichen Überlegungen immer vom politischen Ideal der Freiheit leiten lässt, setzt er sich ausführlich mit dem Problem der politischen Macht und deren Beschränkung auseinander. Dass er aber für eine Gewaltenteilung eintritt, ist eine Fehlinterpretation. Vielmehr fordert er schon über Locke hinausgehend, der diese Idee eigentlich entwickelt hat, eine Kombination der gegenseitigen Kontrolle von Exekutive und Legislative, also eine Gewaltenverschränkung. Die politische Entscheidung hat sich dabei nicht wie bei Rousseau einer absoluten Volkssouveränität zu beugen, sondern strikt den Gesetzen unterzuordnen. Allein die richterliche Gewalt soll deshalb unabhängig Entscheidungen fällen und letztendlich Despotien verhindern. Ein darüber hinausreichendes Recht kann für Montesquieu, der sich ebenso wie Voltaire und Diderot als Deist versteht, nur von Gott begründet sein. Insofern reduziert sich die Sittlichkeit nicht wie bei Hobbes auf ein vom Staat gesetztes positives Recht, sondern bezieht sich immer auf eine religiöse Bindung, die letztendlich das Verhältnis der Mensch zueinander ausdrückt. Montesquieu, der als Sohn eines Barons zur Welt kommt, nimmt nach einem juristischen Studium die Stelle eines Advokaten beim Parlament von Bordeaux an. Mit 25 Jahren wird er hier bereits Richter und erbt das Anrecht auf Amt und Titel eines Senats- Präsidenten. Gleichzeitig beginnt er mit dem Schreiben von politischen und naturwissenschaftlichen Schriften. 1721 veröffentlicht er seine fiktiven "Persischen Briefe - Lettres persanes", in denen er die zeitgenössische Politik, die sozialen Verhältnisse und die Kirche Frankreichs verspottet. Sieben Jahre später wird er in die Académie français aufgenommen. Nach finanziellen Schwierigkeiten muss Montesquieu sein Richteramt sowie den Präsidenten- Titel verkaufen und widmet sich nun ganz seinen politischen Studien. Während seiner Reisen durch Europa lernt er die verschiedenen Regierungsformen vor Ort kennen. Seine Beobachtungen veröffentlicht er 1748 in dem zweibändigen Werk "De l'esprit des lois - Vom Geist der Gesetze", das bald von der katholischen Kirche auf den Index gesetzt wird. Vier Jahre später erkrankt er in Paris an einer tödlichen Grippe und legt kurz vor seinem Tod noch wider Erwarten die Beichte ab. |